Fälligkeitszeitpunkt von Verzugszinsen

Veröffentlicht auf von Coffra

Vertragliche Festlegung ist ausreichend

Ab welchem Zeitpunkt entstehen Verzugszinsen? Diese Frage war durch das Urteil des Kassationsgerichtshofes vom 3. Juni 2012 zu entscheiden. Dabei ging es darum, ob Verzugszinsen bereits mit dem im Vertrag vereinbarten Zahlungstermin zu laufen beginnen oder ob es darüber hinaus noch einer weiteren Zahlungsaufforderung bedürfe.

Das Berufungsgericht vertrat die Auffassung, dass eine zusätzliche Inverzugsetzung des Schuldners notwendig sei, um den Beginn des Anfalls von Verspätungszinsen festzulegen. Der Kassationsgerichtshof hingegen lehnte diese Ansicht ab. Für ihn war eine entsprechende Vertragsvereinbarung zwischen den Partnern ausreichend, um den Entstehungszeitpunkt der Verzugszinsen zu fixieren. Damit, so das Gericht, sei der zum Ausdruck gebrachte Vertragswille ausreichend manifestiert und es bedürfe keiner weiteren Aufforderung.

Es ist somit den Gläubigern angeraten, in den Verträgen Klauseln vorzusehen, die den Zeitpunkt, ab welchem Verzugszinsen geschuldet werden, genau festlegen.

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