Auswirkungen eines Unterstützungsschreibens

Veröffentlicht auf von Coffra

Absichtserklärung kann bereits ein Engagement begründen

Eine Bank gewährte einer Gesellschaft auf der Grundlage eines Unterstützungsschreibens („lettre de confort“) ihrer Mutter ein Darlehen über 200.000 D. Dieser Betrag war auch Basis der Garantieerklärung. Darüber hinaus verpflichtete sich die Muttergesellschaft, bedingungslos und unwiderruflich alles zu tun, um die Finanzsituation ihrer Tochter so zu gestalten, dass diese jederzeit in der Lage sei, alle gegenwärtigen und zukünftigen Engagements gegenüber der Bank zu erfüllen.

 

Des Weiteren wurde in der „lettre de confort“ zugesichert, der Tochtergesellschaft die notwendigen Geldmittel zur Verfügung zu stellen, damit diese den Bankkredit zurückzahlen könnte. Letztlich hatte die Mutter laut abgegebener Erklärung darauf zu achten, dass die entsprechenden Mittel nicht zu anderen Zwecken benutzt werden konnten. Nachdem das Insolvenzverfahren über die Tochtergesellschaft eröffnet wurde, forderte die Bank bei der Muttergesellschaft die Zahlung an, die von dieser jedoch verweigert wurde. Als Begründung führte diese aus, die von ihr abgegebene Erklärung könne nicht als ein Engagement zur direkten Schuldübernahme der Tochter aufgefasst werden.

 

Der Kassationsgerichtshof in Handelssachen verurteilte mit Entscheidung vom 17. Mai 2011 die Muttergesellschaft zur Zahlung. Nach Ansicht des Gerichtes war das abgegebene Unterstützungsschreiben als eine Verpflichtung zur Erreichung eines bestimmten Ergebnisses zu interpretieren.

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