Die aktuelle amtliche km-Pauschale
Nutzung von Privatfahrzeugen für berufliche Zwecke
Die Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit der mit dem Privatfahrzeug für berufliche Zwecke gefahrenen Kilometer
ergibt sich aus einer von der Finanzverwaltung jährlich herausgegebenen Tabelle. Dabei werden zwei Faktoren der Berechnung zugrunde gelegt: die Kategorie des benutzten Fahrzeuges auf der Basis der ihm zugeordneten Steuer-PS („CV“) und die jährlich beruflich bedingten Kilometerleistungen. Diese werden von der Finanzverwaltung nochmals in drei Fahrleistungsgruppen aufgeteilt: 5.000 km, zwischen 5.001 und 20.000 km und darüber hinausgehende Kilometerfahrten.