Kopftuch verstößt gegen das Prinzip des Laizismus

Veröffentlicht auf von Coffra

Ausdehnung auf private Unternehmen

 

Der Urteilsspruch des Arbeitsgerichts von Mantes-la-Jolie, einem Vorort von Paris, stellt einen Sieg des Laizismus ü ber die persönliche und religiöse Freiheit des Einzelnen dar. Einer Angestellten in einer privaten Kinderkrippe war wegen des Tragens eines Kopftuchs während der Arbeitszeit fristlos gekündigt worden. Die Richter urteilten damit gegen die Auffassung der HALDE, der hohen Behörde zum Schutz gegen Diskriminierung und zur Einhal tung der Gleichbehandlung unter den Bürgern. Die HALDE hatte die Anwendung der Regeln der Religionsneutralität, die im ö ffentlichen Bereich zwingend vorgeschrieben sind, für eine private Kinderkrippe abgelehnt. Dem widersprach das Arbeitsgericht: die Kinderkrippe „Baby Loup“ hätte zwar keinen öffentlichen Auftrag erfüllt, aber trotzdem eine Aufgabe von öffentlichem Interesse wahrgenommen. Das Prinzip des Laizismus wäre deshalb auch hier auf die Mitarbeiter auszudehnen.

Das Urteil kann als Grundlage für eine zukünftige Rechtsprechung angesehen werden und damit auch auf private Unternehmen Anwendung finden, deren Aktivität der Wahrnehmung öffentlicher Interessen entspricht, bzw. zumindest nahesteht. Dabei ist auch zu wissen, dass das Arbeitsrecht bereits heute in einer privatrechtlichen Organisation aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit oder der Hygiene das Tragen gewisser Kleidungsstücke, insbesondere von Kopf tüchern, verbieten kann.

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Veröffentlicht in Arbeitsrecht

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