Zusätzliche Angabepflichten im Lagebericht
Ausweitung auf nicht börsennotierte, größere Unternehmen
Seit 2001 müssen börsennotierte Unternehmen in ihren Lageberichten („rapport de gestion“) zusätzliche Informationen zur Belegschaft, zu Umweltfragen und zu dem eingegangenen Engagement, um die Nachhaltigkeit des Unternehmens zu fördern, machen. Diese erweiterten Berichtspflichten sollen nunmehr – je nach Größenordnung zeitlich versetzt – auch auf nicht börsennotierte Gesellschaften ausgedehnt werden.
Der vorgesehene Zeitplan für die Einführung der erweiterten Informationspflichten ist abhängig vom Umsatz, bzw. der Bilanzsumme des Unternehmens und zwar:
- 1 Mrd. € und 5.000 Mitarbeiter ab 1. Januar 2012
- 400 Mio. € und 2.000 Arbeitnehmer ab 1. Januar 2013 und
- 100 Mio. € und 500 Personen ab dem 1. Januar 2014.
Bei Erreichen der obigen Größenkriterien sind u.a. folgende Informationen zu den oben aufgezeigten Gebieten zu geben:
- Belegschaft: Personenanzahl, Einstellungen und Kündigungen, Gehaltsentwicklung, Organisation der Arbeitszeit und des sozialen Dialogs, Bedingungen hinsichtlich der Gesundheit und Sicherheit, Fortbildungspolitik, Maßnahmen zugunsten der Gleichbehandlung von Mann und Frau sowie der Körperbehinderten
- Umweltfragen: Organisation, um Umweltfragen zu bewältigen; Aktionen, um Umweltschutz auf allen Gebieten zu leisten
- Engagement zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung: Auswirkung der Geschäftsaktivität auf die Beschäftigung und die regionale Entwicklung, Gesprächsbedingungen mit den betreffenden Organisationen
Darüber hinaus sind für die Lageberichte von börsennotierten Gesellschaften weitere Informationsangaben, wie z.B. Abwesenheitsgrad der Mitarbeiter, Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen usw., vorgesehen.