Neu festgelegte Zwangsabgabe für illegale Beschäftigte in Frankreich

Veröffentlicht auf von Coffra

Verschärfte Bestimmungen

Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer, die über keine Arbeitserlaubnis für Frankreich verfügen, beschäftigen, müssen an die entsprechende französische Behörde („OFFI“) eine Zwangs­abgabe abführen. Durch das Haushaltsgesetz 2011 („loi de finances“) wurde diese Abgabe erhöht. Die hierzu notwendige Durchführungsverordnung ist nunmehr erlassen. Seit dem 20. Juni 2012 beläuft sich die an die Behörde „OFFI“ zu zahlende Abgabe für die Beschäftigung von ausländischen, ohne Arbeitserlaubnis ausgestatteten Arbeitnehmern auf das 5.000-fache des garantierten Minimums, d.h. 17.200 €. Dies bedeutet eine erhebliche Verschärfung der bisherigen Bestimmungen, die bei dem 100-fachen des Minimums lagen.

Im Wiederholungsfalle erhöht sich die Abgabe sogar auf das 25.000-fache, d.h. 86.000 €. Die Abgabe wird für jeden illegal beschäftigten Arbeitnehmer geschuldet.

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