Nicht ordnungsgemäße Entlassung

Veröffentlicht auf von Coffra

Kündigungsschreiben wurde vom Rechtsanwalt übersandt

Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers um rechtmäßig zu sein, durch den Arbeitgeber persönlich erfolgen muss. So wurde vom Kassationsgericht in
einer jüngeren Entscheidung vom 25. Oktober 2011 eine Entlassung als rechtswidrig angesehen, bei der das gesamte Kündigungsverfahren von dem Vorankündigungsgespräch bis zur definitiven Kündigungsentscheidung von einem außenstehenden Berater durchgeführt worden war.

In einem anderen Fall war jedoch lediglich die getroffene Kündigungsentscheidung dem entlassenen Arbeitnehmer durch den Berater schriftlich zugesandt worden – das eigentliche Kündigungsverfahren hingegen erfolgte persönlich durch den Arbeitgeber. Das Berufungsgericht Versailles, mit Urteil vom 18. Juli 2012, verneinte trotzdem die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Nach Auffassung des Gerichts sei das gesamte Kündigungsverfahren vom Arbeitgeber durchzuführen, auch nur die Delegation der Übersendung des abschließenden Kündigungsschreibens durch den Berater würde eine Verletzung der Gesetzesbestimmungen darstellen.

Nach Auffassung der Autoren von „Editions Francis Lefebvre“ wird das oben beschriebene Urteil als extrem formalistisch betrachtet. Da gegen die Entscheidung keine Revision eingelegt wurde, ist es nunmehr rechtskräftig und eine verbindliche Meinung des Kassationsgerichtshofes steht aus.

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