Kurze Verjährungsfristen für Warentransporte

Veröffentlicht auf von Coffra

Abgrenzung zum reinen Speditionsgeschäft


Geschäfte aus Warentransporten unterliegen der kurzen Verjährungsfrist von einem Jahr.

Der Klage eines Spediteurs („Transitaire“), der eine mehr als ein Jahr zurückgehende Leistung zugrunde lag, wurde mit Urteil des Kassa tionsgerichtshofes vom 31. Januar 2012 stattgegeben. Das Vorgericht hatte die Klage abgewiesen, da es von der einjährigen Frist, die für Warentrans portunter nehmen gilt, ausging.

 

Das Kassationsgericht führte aus, dass der „Transitaire“ zwar beauftragt sei, den Transport abzusichern, damit könne er aber noch nicht als ein Transportunternehmen eingestuft werden. Er unterliege deshalb auch den normalen Verjährungsfristen, die fünf Jahre vorsehen, in denen er gegen seinen Auftraggeber gerichtlich vorgehen kann. Diese Frist kann natürlich auch im umgekehrten Fall, also für Klagen gegenüber dem „Transitaire“ in Anspruch genommen werden.

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