Verletzung der Würde des Arbeitnehmers

Veröffentlicht auf von Coffra

Kündigungsrecht für den Betroffenen


In dem zugrundeliegenden Sachverhalt warf der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter vor, einen äußerst unangenehmen Körpergeruch zu verbreiten. Darüber hinaus wollte er von dem Arbeitnehmer die Gründe für die Ursache der widerwärtigen Gerüche und in wie weit dies auf einer Krankheit beruhe wissen.

 

Der Kassationsgerichtshof mit Urteil vom 7. Februar 2012 sah in der Art der Vorgehensweise und der aufdringlichen Fragen des Arbeitgebers eine Verletzung der Menschenwürde des Untergebenen. Dabei ging es laut Gericht nicht um die Frage, ob der Mitarbeiter tatsächlich einen unangenehmen Körpergeruch ausstrahle. Der Vorgesetzte, der in einem solchen Fall durchaus berechtigt ist, das bestehende Problem mit dem Mitarbeiter zu erörtern, muss dies jedoch mit dem entsprechenden Takt vortragen und jegliche Bloßstellung/Entwürdigung des Betroffenen vermeiden.

Die verletzende Vorgehensweise des Arbeitgebers stellte eine schwerwiegende Missachtung seiner Pflichten dar und berechtigte den Arbeitnehmer, zu Lasten der Gesellschaft die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu verlangen.

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