Rauchverbot am Arbeitsplatz

Veröffentlicht auf von Coffra

Verpflichtung des Arbeitgebers

 

Das Rauchverbot erstreckt sich grundsätzlich auf den gesamten Arbeitsplatzbereich. Dem Arbeitgeber obliegt es, seine Mitarbeiter vor den Gefahren, die vom Tabakkonsum ausgehen, zu schützen, d.h. alle Vorkehrungen zu treffen, damit das Rauchverbot von den anderen Arbeitnehmern, Kunden etc. auch tatsächlich eingehalten wird.


Soweit dieses Verbot nicht zur Anwendung kommt, ist der Arbeitgeber hierfür verantwortlich. Dabei kann er sich auch nicht auf seinen guten Glauben berufen, alle notwendigen Schritte eingeleitet zu haben, um das Rauchverbot effektiv umzusetzen.


In dem zugrundeliegenden Urteil des Kassationsgerichtshofes vom 6. Oktober 2010 hatte ein Arbeitnehmer (ein Barmann) wegen des Zigarettenrauches, dem er während seiner Arbeitszeit von Seiten der Barkunden ausgesetzt war, auf Kündigung zu Lasten seines Arbeitgebers geklagt. Der Klage war stattgegeben worden. Der Arbeitgeber wurde zur Zahlung der Folgen aus der von ihm vertretenden Kündigung verurteilt. Er sei, so das Gericht, seinen Verpflichtungen aus dem bestehenden Rauchverbot, wonach er die Barkunden beim Rauchen hätte hindern müssen, nicht nachgekommen.

Veröffentlicht in Arbeitsrecht

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