Unberechtigte Untervermietung im Rahmen eines Pachtvertrages

Veröffentlicht auf von Coffra

Rechte des Eigentümers/Verpächters


Der im Rahmen eines Pachtvertrages erlangte Gegenstand kann nur, wenn der Vertragsinhalt dies ausdrücklich zulässt, vom Pächter untervermietet werden. Soweit eine entsprechende Geneh migung hierfür vorgesehen ist, muss jedoch der Eigentümer/Verpächter den Untermietvertrag abzeichnen. Ansonsten handelt es sich um einen nicht ordnungsgemäß abgeschlossenen Vertrag zwischen Pächter und Untermieter. Rechte aus dem so zustande gekommenen Untermietvertrag können dem Eigentümer/Verpächter jedoch nicht wirksam entgegengehalten werden. Soweit dem Pächter weiterhin die Nutzung der Pachtgegenstände zusteht, ergeben sich auch für das Untermietverhältnis die normalen Rechte und Verpflichtungen zwischen Mieter und Vermieter. Der Eigentümer/Verpächter kann deshalb auch nicht direkt gegen den Untermieter vorgehen. Er ist jedoch berechtigt, im Rahmen eines Gerichtsverfahrens die Aufhebung des Pachtvertrages mit dem Hauptpächter zu beantragen. So das Urteil des Kassationsgerichtshofes vom 1. Februar 2012.

Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren:
Kommentiere diesen Post