Verkürzte Zahlungsfristen

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Überwachung durch Abschlussprüfer

In unserer DiagnosticNews-Ausgabe vom Februar 2009 informierten wir eingehend über die neuen kürzeren Zahlungsziele für Lieferantenrechnungen und die Folgen bei Nichteinhaltung. Dabei wurde auch bereits erwähnt, dass der Gesetzgeber den bestehenden Abschlussprüfer hierzu als Garant einzusetzen beabsichtigt. Das hierzu erforderliche Dekret wurde nunmehr erlassen. Danach müssen die Unternehmen in ihrem Geschäftsbericht die Fälligkeitsdaten ihrer Lieferantenschulden zum Bilanzstichtag und zwar jeweils für die beiden letzten Geschäftsjahre aufführen.

Der gesetzliche Abschlussprüfer muss die Richtigkeit dieser Angaben bestätigen. Im dritten Teil seines Prüfungsberichtes hat er die Übereinstimmung mit den Zahlen des Jahresabschusses festzustellen und gegebenenfalls hierzu seine Erläuterungen abzugeben.

Die neuen Bestimmungen gelten für alle seit dem 1. Januar 2009 begonnenen Geschäftsjahre, d.h. dass in der Regel – außer Rumpfgeschäftsjahren – die erforderlichen Angaben erstmalig in den Geschäftsberichten zum Jahr 2009 zu veröffentlichen sind. Für die Vergleichbarkeit sind ebenfalls die entsprechenden Fälligkeitsdaten aus 2008 anzugeben.

Sobald neue Informationen und insbesondere Anweisungen der Berufsinstanzen der Abschlussprüfer („commissaires aux comptes“) vorliegen, werden wir hierüber berichten.

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