Kritik an Managerbezügen

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Unternehmenskodex des französischen Arbeitnehmerverbandes

Die teilweise überhöhten Managergehälter führen in Krisenzeiten zu starker Kritik in der Öffentlichkeit. Heftige Kritik wird auch von Staats präsident Sarkozy erhoben. Um einer immer wieder angedrohten gesetzlichen Regelung zu entgehen, erarbeitete bereits vor einigen Monaten der französische Arbeitgeberverband („MEDEF“) einen Unternehmenskodex, der für die Managerbezüge beachtet werden soll. Inwieweit diese Verhaltensregeln in den einzelnen Firmen umgesetzt wurden, soll in einer für Juli 2009 angekündigten Präsentation dargelegt werden.

Zusammengefasst behandelt der Unternehmenskodex folgende Punkte:

1. Position: Sobald ein Manager im Unternehmen gesetzlicher Vertreter wird, soll er auf die Fortführung des bestehenden Arbeitsvertrages verzichten und sich auf die Rechte aus der Organstellung beschränken.

2. Abfindungen (Golden Parachute): Trennungsent schädigungen sollen nur genehmigt wer den, wenn die Entlassung im Aktionärs wechsel oder in einer Strategieänderung des Unternehmens begründet sind. Die Maximalhöhe soll auf zwei Jahresgehälter begrenzt sein. Steuerlich wurde in der Zwischenzeit bei Überschreitung von ca. 1 Mio. D die Abzugsfähigkeit verneint.

3. Zusätzliche Rentenzusagen („retraite chapeau“) sollen jährlich auf einen begrenzten Prozentsatz des Fixgehaltes beschränkt sein.

4. Stockoption und Gratisaktien: Soweit nicht alle Belegschaftsmitglieder einbezogen werden, müssen andere Ansprüche bestehen, um die Arbeitnehmer an der Performance des Unternehmens zu beteiligen.

Es scheint, dass die Regierung unter dem Druck der Straße und aufgrund einiger in den letzten Tagen angekündigter Stock-Options-Gewährungen an Spitzenmanager, die jedoch unverzüglich von diesen wieder zurückgenommen wurden, nun doch umgehend eine rechtliche Begrenzung erlassen wird.

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