Einbringung des operativen Geschäfts in Tochtergesellschaft

Veröffentlicht auf von Coffra

Wegfall der bestehenden Verlustvorträge

 

Ein Transportunternehmen bringt seine Geschäftstätigkeit in eine zu 99% gehaltene Tochtergesellschaft ein und beschränkt sich danach auf eine reine Holding-Funktion. Der oberste Verwaltungsgerichtshof („Conseil d’Etat“) mit Urteil vom 30. Juni 2010 sieht in diesem Vorgang eine grundlegende Veränderung der Geschäftstätigkeit mit der Folge der Einstellung der Aktivität des Unternehmens. Im vorliegenden Falle führte dies zum Wegfall der bestehenden Verlustvorträge, die durch die Aktivität des Transportgeschäfts entstanden waren.

 

Der „Conseil d’Etat“ bestätigt damit seine ständige Rechtsprechung, nach der eine grundlegende Änderung der bisherigen Geschäftsausübung als Einstellung der Unternehmenstätigkeit zu betrachten ist. So wird z.B. auch die Produktionsaufgabe eines Unternehmens, um in Zukunft nur noch im Handel tätig zu sein – ein Vorgang, der häufig bei ausländischen Gruppen im Rahmen von durchgeführten Reorganisationen festzustellen ist –, steuerlich als Geschäfts einstellung angesehen.

 

Im vorliegenden Sachverhalt wurde vom „ Conseil d’Etat“ durch die Einbringung der bisherigen Geschäftstätigkeit in ein nahezu 100%-iges Tochterunternehmen ebenfalls die Änderung der eigenen Geschäftsaktivität erblickt. Der oberste Steuergerichtshof lehnte dabei auch die wirtschaftliche Betrachtungsweise ab, nämlich dass das Transportgeschäft weiterhin von der einbringenden Gesellschaft im Rahmen ihrer Holdingtätigkeit indirekt weitergeführt würde.

 

Um bestehende Verlustvorträge bei einer ä hnlichen Situation nicht zu verlieren, ist – soweit die notwendigen Voraus setzungen vorliegen – vor der Durch führung einer solchen „Filialisierung“, und zwar im vorangegangenen Geschäftsjahr bereits, ein „Carry back“ (Verlustrücktrag) vorzunehmen. Nach der herrschenden Lehrmeinung ist die durch den Verlustrücktragsantrag entstandene Steuerforderung von den steuerlichen Folgen der Änderung der Unternehmenstätigkeit nicht betroffen.

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Veröffentlicht in Steuerrecht

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