Wegfall einer Gesetzeslücke
Ausweitung der Besteuerungsgrundlage für spezielle Geschäftswagen
Mit dem neuen Haushaltsgesetz 2011 wird eine Gesetzeslücke besonderer Art geschlossen. Bisher war es nämlich für gewisse Personenwagen, die sowohl zur Beförderung von Personen als auch von Waren konzipiert sind, möglich, sie unter der Rubrik N1 als Nutzfahrzeuge homologieren zu lassen. Damit kamen diese Fahrzeuge in den Genuss des Privilegs eines Nutzfahrzeuges und entzogen sich somit den Sondersteuern, denen die Pkw – soweit sie als Ge schäftswagen benutzt werden – unterliegen.
In der Praxis fielen insbesondere Luxusfahrzeuge mit Allradantrieb (4 x 4) und andere SUV, die sich durch hohe CO2-Ausstöße auszeichnen, hierunter. Es sei daran erinnert – wie bereits in der DiagnosticNews-Ausgabe 61 ausführlich dargestellt -, dass Geschäftswagen einer Pkw-Steuer („TVS“ – „taxe sur les véhicules de société“) und begrenzten Abschreibungsregeln unterliegen sowie keinen Vorsteuerabzug geltend machen können. Durch die „loi de finances 2011“ werden diese Fahrzeuge – trotz Homologation unter N1 –, soweit sie für den Transport von Personen bestimmt sind, also nicht mehr der teuren Geschäftswagenbesteuerung entkommen können. Einem in der Vergangenheit, insbesondere in Paris oftmals angewandten „ Steuermodell“ wird damit ein Teil seiner Geschäftsgrundlage entzogen.