Einstellung einer 66-jährigen Arbeitnehmerin

Veröffentlicht auf von Coffra

Ungerechtfertigte Kündigung aus Altersgründen


Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung des Kassationsgerichtshofes vom 29. Juni 2011 zugrunde:

Eine 66-jährige Arbeitnehmerin unterschrieb einen Anstellungsvertrag. Einige Jahre später, mit Erreichen ihres 70. Lebensjahres, wurde sie in den Ruhestand versetzt. Die Arbeitnehmerin, die noch nicht alle erforderlichen Einzahlungsquartale erfüllt hatte, um über einen vollen Rentenanspruch zu verfügen, widersprach der Vertragsaufhebung. Sie machte geltend, dass die gesetzlichen Bestimmungen für die „In- Rente-Schickung“ mit 70 Jahren für ihre Situation nicht zur Anwendung kämen. Ihre Kündigung wäre ungerechtfertigter Weise mit ihrem Alter begründet. Der Kassationsgerichtshof gab der Klägerin Recht. Nach Auffassung des hohen Gerichtes kann eine Arbeitnehmerin, die bereits zum Zeitpunkt ihrer Einstellung die gesetzlichen Voraussetzungen für die Pensionierung erfüllt, später nicht aus Altersgründen entlassen werden. Die ausgesprochene Kündigung war deshalb mangels rechtlicher Begründung nichtig.

Die Entscheidung des Kassationsgerichts hofes ist nachvollziehbar. Jedem Arbeitnehmer in einer vergleichbaren Situation könnte ansonsten zu jedem Zeitpunkt ohne Motiv gekündigt werden. Für die Einstellung von Senioren, die bereits das gesetzliche Rentenalter ü berschritten haben, ist sie jedoch nicht motivierend.

Werbung

Veröffentlicht in Arbeitsrecht

Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren:
Kommentiere diesen Post