Fristlose Aufkündigung eines Kreditverhältnisses
Verschleierung der Finanzsituation des Schuldners
Ein Unternehmen, das wissentlich verschweigt, dass der Abschlussprüfer eine sogenannte „procédure d’alerte“ wegen einer finanziellen Schräglage bei ihr eingeleitet hatte, muss mit der fristlosen Aufkündigung des eingeräumten Bankkredits rechnen, so das Urteil des Kassationsgerichtshofes vom 5. Septem ber 2011.
In dem zugrundeliegenden Sachverhalt verpflichtete sich das Unternehmen, dass zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kreditvertrags keine Gesellschaft der Gruppe einer „procédure d’alerte“ oder einem vergleichbaren Verfahren unterlag. Aufgrund dieser Vertragsbestimmung hätte sich, so der Kassationsgerichtshof, das Unternehmen zu einer Vertrauens- und Loyalitätsverpflich tung engagiert. Es hätte deshalb die Banken über die durch den Abschlussprüfer eingeleitete „Alarmprozedur“ und die Einsetzung eines „ Vermittlers“ („conciliateur“) informieren müssen. Die wissentliche Unterlassung einer entsprechenden Benachrichtigung der Bank würde einen schweren Verstoß gegen die eingegangenen Verpflich tungen darstellen. Die unverzügliche Aufkündigung des Kreditverhältnisses wäre deshalb gerechtfertigt gewesen.