Nichtigkeit eines Sozialplanes
Berechnung der Schadensersatzforderungen
Ein Sozialplan muss präzise und konkrete Maßnahmen für die Eingliederung der entlassenen Mitarbeiter innerhalb der Gruppe enthalten. Er muss hierzu insbesondere die Anzahl der Arbeitnehmer, ihr Beschäftigungsfeld und ihren Tätigkeitsort genau festgelegen.
Soweit diese Voraussetzungen fehlen, ist der Entlassungsplan aus wirtschaftlichen Gründen nichtig. Die im Rahmen dieses Verfahrens an die entlassenen Mitarbeiter gezahlten Beträge verlieren ihre gesetzliche Grundlage.
Aufgrund der Nichtigkeit des Verfahrens sind die Arbeitnehmer verpflichtet, die erhaltenen Zahlungen zurückzuerstatten. Die den Mitarbeitern gezahlten Beträge sind jedoch auf die Schadensersatzforderungen, die wegen der Nichtigkeit des Planes ausgesprochen werden, anzurechnen.