Die zusätzliche Arbeitnehmerprämie auf Dividenden

Veröffentlicht auf von Coffra

Ausschüttungspolitik für das Jahresergebnis 2011 überdenken

Zur Erinnerung: In 2011 wurde rückwirkend für alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, die in 2011 eine höhere Dividende als im Durchschnitt der beiden zurückliegenden Geschäftsjahre (also 2009 und 2010) ausschütteten, die Zahlung einer Sonderprämie an alle Mitarbeiter beschlossen. Die Höhe des Prämienbetrages für den einzelnen Arbeitnehmer wurde nicht fixiert. Sie sollte im Einvernehmen mit dem Betriebsrat bestimmt werden. Bis in Höhe eines Einzelbetrages von 1.200 € war die Prämie sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer nicht sozialversicherungspflichtig.

Diese gesetzliche Prämienregelung gilt auch für 2012 und die Folgejahre. Soweit also in 2012 eine erhöhte Dividendenausschüttung gegenüber dem Durchschnitt aus 2011 und 2010 vorgesehen ist, muss mit der zusätzlichen Prämienbelastung gerechnet werden.

Im Gegensatz zum Geschäftsjahr 2011, in dem viele Unternehmen zum Zeitpunkt der Gesetzesankündigung ihre Dividendenausschüttung bereits beschlossen hatten, kann in 2012 noch rechtzeitig und in Kenntnis der eventuellen Zusatzbelastung die entsprechende Dividendenfestlegung erfolgen. Es ist deshalb angeraten, vor jeder angedachten Dividendenerhöhung eine Berechnung der hieraus resultierenden Prämienbelastung vorzunehmen. Die übersteigenden Beträge könnten den Reserven zugeführt werden und in einem nachfolgenden Geschäftsjahr im Rahmen einer außerordentlichen Ausschüttung, losgelöst von der Verteilung des normalen Jahresergebnisses zur Distribution kommen.

Die obigen Ausführungen sind unter Berücksichtigung der zahlenmäßigen Auswirkungen und insbesondere der Erwartungshaltung der Belegschaft zu würdigen.

Veröffentlicht in Aktuell

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