Sofortige Ausschüttung der gesetzlichen Gewinnbeteiligung möglich

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Aufgabe der bisherigen fünfjährigen Haltefrist

Bei der französischen Gewinnbeteiligung („participation aux résultats“), die für alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern gesetzlich angeordnet ist, konnte bisher grundsätzlich erst nach einer Frist von fünf Jahren der Gewinnanteil an die Arbeitnehmer ausgeschüttet werden. Das Gesetz sah einige Ausnahmefälle vor, wie z.B. Ausscheiden aus dem Unternehmen, Heirat, Todesfall des Begünstigten etc., bei denen eine vorzeitige Auszahlung beantragt werden kann. Darüber hinaus wurde auch in der Vergangenheit mehrmals von Regierungsseite, insbesondere um den privaten Konsum anzustoßen, eine vorgezogene Ausschüttung angeordnet.

Die obligatorische fünfjährige Haltefrist vor Auszahlung wird nunmehr aufgegeben. Die Arbeitnehmer können ab dem Geschäftsjahr, das nach dem 3. Dezember 2008 endet, unverzüglich ihre Rechte auf die Auszahlung der Gewinnbeteiligung geltend machen. Allerdings verzichten sie im Falle einer vorzeitigen Ausschüttung auch auf die bisher geltende Freistellung von der Einkom mensbesteuerung.

Um dieses Verfahren einzuleiten, ist der Arbeitgeber zunächst verpflichtet, dem Arbeitnehmer den ausschüttbaren Betrag anzuzeigen. Ab diesem Zeitpunkt läuft eine Frist von 15 Tagen, in der der Arbeitnehmer seine Rechte geltend machen kann. Das Unternehmen wiederum muss dann, sobald die Auszahlung beantragt wird, spätestens aber vor dem ersten Tag des fünften Monats nach Beendigung des Geschäftsjahres die Zahlung tätigen.

Die Unternehmen sind nunmehr angewiesen, die bestehenden Gewinnbeteiligungsvereinbarungen nach vorausgegangener Befragung des Betriebsrates entsprechend anzupassen.

Des Weiteren ist es seit dem 5. Dezember 2008 möglich, die gesetzliche Gewinnbeteiligung auch auf die Leitungsorgane (Präsident, Geschäftsführer etc.) des Unternehmens auszudehnen, die bisher hiervon ausgeschlossen waren. Hierzu bedarf es ebenfalls einer entsprechenden Änderung der bestehenden Vereinbarung.


Hintergrundinformationen zur Gewinnbeteiligung:

http://www.ladocumentationfrancaise.fr/dossiers/epargne-salariale/index.shtml

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