Wann ist ein Liquidationsverfahren unabdingbar?

Veröffentlicht auf von Coffra

Auflistung einiger Kriterien


Soweit ein Unternehmen sich im  Zustand der Zahlungsunfähigkeit befindet, d.h. es mit den vorhandenen liquiden Mitteln die fälligen Schulden nicht  mehr begleichen kann, kann ein Urteil  auf Fortführung mit einer Beobachtungsfrist („jugement de redressement“),  um eine eventuelle Gesundung der  Gesellschaft zu ermöglichen, ergehen.  Eine Liquidation hingegen stellt eine definitive Maßnahme dar. Ein solches Urteil  kann nur dann ausgesprochen werden,  wenn über die Zahlungsunfähigkeit hinaus eine Wiederherstellung der wirtschaftlichen Weiterführungskapazität  des Unternehmens als nicht mehr erreichbar angenommen wird.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt war  von dem zahlungsunfähigen Unternehmen die Einleitung des Liquidationsverfahrens gerichtlich angegriffen worden. Nach Auffassung des Kassationsgerichshofes (Urteil vom 1. Februar  2011) war die Klage unter Berücksichtigung des gegebenen Tatbestandes  unbegründet. Eine Weiterführung war  nach Auffassung des Gerichts nicht  ernsthaft ins Auge zu fassen gewesen,  da der bisherige Geldgeber, ein  Finanzfonds bereits seit zwei Jahren geschlossen war und die Gesellschaft über  keinerlei Aktivwerte mehr verfügte. Des  Weiteren konnte die Gesellschaft die  gewünschte finanzielle Unterstützung  nicht glaubwürdig nachweisen. Und  letztlich hatte sie die von den Lieferanten  eingeräumten Zahlungsfristen nicht eingehalten.

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Veröffentlicht in Handelsrecht

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