Rentenreform «light»

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Was ändert sich konkret?

 

Nachdem nunmehr auch das französische Verfassungsgericht grünes Licht gegeben hatte, ist das Gesetz zur Rentenreform Mitte November in Kraft getreten. Damit beginnt Frankreich nach langem Streit und vielen Streiks endlich sein stark defizitäres Rentensystem zu reformieren. Um was geht es hierbei im Einzelnen?

 

Die – zumindest für die französischen Arbeitnehmer – wohl spektakulärste Ä nderung ist die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters von derzeit 60 auf 62 Jahre in 2018. Obwohl mit 60 Jahren auch bisher nicht unbedingt ein voller Rentenanspruch bestand, betrifft die Verschiebung um zwei Jahre immerhin 60,5% aller Pensionsanwärter. Von 2016 an und bis 2023 wird dann schrittweise das Alter angehoben, ab wann ein ehemaliger Arbeitnehmer Anspruch auf einen vollen Rentenanspruch hat. Betrug bisher das Mindestalter 65 Jahre, wird es in 2023 67 Jahre betragen. Davon unberührt bleibt eine vor einigen Jahren eingeführte Regelung, nach der ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nach Erreichen seines 65. Lebensjahres und bis zum 70. nicht gegen seinen Willen in den Ruhestand versetzen kann.

 

Darüber hinaus gilt: wer schon früher seine Rente ohne Abschlag bekommen möchte, musste bisher mindestens 40,5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. In 2020 werden es dann 41,5 Jahre sein.

 

Nach der Reform gilt also: In Rente gehen können grundsätzlich nur diejenigen, die mindestens 62 Jahre alt sind. Einen Anspruch auf eine volle Rente haben sie aber nur dann, wenn sie mindestens 41,5 Jahre ihre Rentenbeiträge gezahlt haben oder wenn sie länger, d.h. bis 67 Jahre weiterarbeiteten. Die pen sionsähnlichen Verpflichtungen („IDR“, „ indemnités de départ à la retraite), für deren Rückstellungsbildung es im französischen Einzelabschluss ein Wahlrecht gibt, müssen demnach zum 31. Dezember 2010 neu berechnet und angepasst werden.

 

Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass zahlreiche Ausnahmen, u.a. für Arbeitnehmer, die bereits in jungen Jahren tätig geworden sind und damit die Mindestrenten einzahlungsverpflichtungen erfüllen, oder Mütter, die für die Erziehung ihrer Kinder ihre berufliche Karriere unterbrochen haben oder auch bestimmte Beamtenkategorien, für die Sonder verein barungen bestehen, die oben geschilderten Regeln teilweise wieder auflockern. Damit werden auch in Zukunft weiterhin ca. 160.000 Pensionäre von insgesamt 700.000 pro Jahr im Alter von 60 Jahren in den Ruhestand gehen können.

 

Deshalb ist schon jetzt klar, dass in wenigen Jahren, vermutlich schon gleich nach der nächsten Präsident schaftswahl in 2012, eine neue deutlich schmerzhaftere Reform ansteht.

 

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