Altersbedingte Beendigung eines Handelsvertretervertrages

Veröffentlicht auf von Coffra

Berechtigung auf Ausgleichszahlung?

Der freie Handelsvertreter („agent commercial“) hat grundsätzlich – im Falle der Beendigung der Handelsbeziehungen mit dem Auftraggeber, soweit der Abbruch durch ihn selbst veranlasst wird – keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Eine andere Lösung kann sich jedoch dann ergeben, wenn die Beendigung aus Altersgründen, die eine vernünftige Weiterführung der Tätigkeit unmöglich machen, erfolgte.

Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung des Kassationsgerichtshofes vom 29. November 2011 zugrunde: Der klagende Handelsvertreter stellte, um seine Rentenansprüche geltend machen zu können, seine Arbeitstätigkeit ein. Gleichzeitig forderte er Ausgleichszahlungen für seine bisherige Tätigkeit.

Das Berufungsgericht („Cour d’Appel“) verurteilte den Auftraggeber zu Schadensersatzleistungen, da die Vertragsbeendigung von ihm zu vertreten war. Der Handelsvertreter konnte sich, so das Gericht, berechtigterweise bei seiner Kündigung auf sein Alter berufen, ohne damit für deren Folgen einstehen zu müssen.

Der angerufene Kassationsgerichtshof verwarf das Urteil des „Cour d’Appel“. Um einen Schadensersatzanspruch des Vertreters anerkennen zu können, so der Gerichtshof, hätte das Berufungsgericht dessen persönliche Situation durchleuchten und insbesondere klarlegen müssen, aus welchen Gründen ihm eine Weiterführung seiner Tätigkeit nicht mehr möglich war. Die Begründung der Beendigung lediglich durch sein Alter sei nicht ausreichend, um Ausgleichsansprüche rechtfertigen zu können.

Veröffentlicht in Handelsrecht

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