Photovoltaik – Betreibermodell mit EDF

Veröffentlicht auf von Coffra

Sonderregelung für neugegründete Gesellschaft anwendbar

Es geht um die Frage der Anwendung der steuerlichen Sondervorschriften zugunsten neu gegründeter Unternehmen. Dies war Gegenstand einer Regierungsanfrage („rescrit“), der folgender Sachverhalt zugrunde lag: Eine neu errichtete Gesellschaft möchte eine Stromerzeugungsaktivität mit Hilfe der Photovoltaik-Technik aufbauen. Die benötigten Generatoren werden gepachtet und auf dem Dach eines landwirtschaftlichen Unternehmens installiert. Es ist vereinbart, dass die gesamte Stromerzeugung ausschließlich vom Konzern EDF übernommen wird.

Die Anfrage wurde positiv beschieden. Die neugegründete Gesellschaft kann in den Genuss der obigen Sondervorschriften gelangen. Die Tatsache, dass sie sich gegenüber EDF in völliger wirtschaftlicher Abhängigkeit befindet, da ihre Stromerzeugung ausschließlich von dieser erworben wird, steht – soweit die anderen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – der Anwendung der steuerlichen Spezialregelung für neu begründete Aktivitäten nicht im Wege. Aus dem vorliegenden Betreibermodell mit EDF ist auch nicht abzuleiten, dass es sich bei der Tätigkeit der Gesellschaft um eine Ausweitung der bereits existierenden Geschäftstätigkeit von EDF handelt.

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