Steuerliche Behandlung des Firmenwagens
Erhöhung des „Malus“ für umweltverschmutzende Fahrzeuge
Der französische Firmenwagen unterliegt zusätzlichen Steuerbelastungen. Nachstehend die derzeitig geltenden Bestimmungen und Sätze:
Pkw-Steuer („TVS“, „taxe sur les véhicules des sociétés“)
Die Jahressteuer (Zeitraum 1. Oktober bis 30. September) wird für alle Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2006 von dem Unternehmen genutzt werden, auf der Basis des CO2-Ausstosses (Spannweite 100 g/km – 250 g/km) berechnet, wobei 2 € bis maximal 19 € pro erzeugter CO2-Menge zugrunde gelegt werden.
Beispiel: Für ein Fahrzeug mit einem 250 g/km CO2-Ausstoß beträgt die Jahressteuer: 19 € x 250 = 4.750 €
Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2006 erworben wurden, werden weiterhin auf der Grundlage von speziellen „Steuer-PS“ erfasst. Der Höchstbetrag für Fahrzeuge mit mehr als 16 PS liegt bei 4.500 € pro Jahr.
Die obige Pkw-Steuer ist steuerlich nicht abzugsfähig.
Vorsteuerabzug
Des Weiteren kann für den Erwerb eines Firmen-Pkws kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Diese Einschränkung erstreckt sich auch auf Reparaturleistungen, Miete, bzw. Leasing für entsprechende Fahrzeuge und Benzinkosten.
Abschreibung
Die Abschreibungsbasis für den Pkw-Erwerb ist ebenfalls je nach „Verschmutzungsgrad“ begrenzt. Bei einem CO2-Ausstoss von mehr als 200 g/km liegt das Limit bei 9.900 € (einschließlich MwSt.). Alle anderen Fahrzeuge können bis zu einem Betrag von 18.300 € mit steuerlicher Wirkung abgeschrieben werden.
Malus
Beim Kauf eines Pkws – unabhängig davon, ob der Erwerb durch eine Privatperson oder durch ein Unternehmen erfolgt – fällt, soweit ein festgelegter CO2-Ausstoß überschritten wird, eine Einmalabgabe an. Die Höhe des „Malus“ wird für alle Pkw-Anschaffungen nach dem 1. Januar 2012 erhöht. Die Abgabe beginnt nunmehr bei einem CO2-Ausstoß von 141 g/km (200 €) und steigt bei einer Verschmutzung von mehr als 230 g/km auf einen Maximalbetrag von 3.600 €.
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